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AGB

Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Niederrhein Medien GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Erteilung des Auftrags gelten diese Bedingungen als von dir angenommen.

1. Zusammenarbeit

Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren uns unverzüglich gegenseitig, wenn es Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen gibt. Wenn du erkennst, dass deine Angaben fehlerhaft, unvollständig oder unklar sind, teilst du dies der Niederrhein Medien GmbH sowie die für dich erkennbaren Folgen unverzüglich mit.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Die Angebote der Niederrhein Medien GmbH sind, auch hinsichtlich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An gesondert und individuell ausgearbeitete Angebote hält sich die Niederrhein Medien GmbH für die jeweils darin genannte Frist gebunden.

2.2
Aufträge werden mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ein Auftrag gilt auch dann als verbindlich, wenn du ihn mündlich erteilst und/oder sich das zu bearbeitende Material bereits in den Geschäftsräumen der Niederrhein Medien GmbH befindet.

2.3
Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die Niederrhein Medien GmbH das Recht vor, Aufträge aufgrund ihres Inhalts oder ihrer technischen Form beziehungsweise Durchführung zurückzuweisen. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang keine Ablehnung, gilt der Auftrag als bestätigt.

2.4
Vorarbeiten, die du von der Niederrhein Medien GmbH anforderst, um eine mögliche Auftragsvergabe oder deren Umfang zu konkretisieren, sind grundsätzlich nach Aufwand und Umfang zu vergüten.

2.5
Mitarbeiter der Niederrhein Medien GmbH, die in die Projektarbeit eingebunden sind, dürfen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sofern dadurch keine zusätzlichen kostenpflichtigen Aufwände entstehen. Entstehen entgeltliche Mehraufwendungen, müssen diese von dir unverzüglich schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, unter Angabe des Betrags bestätigt werden.

3. Mitwirkungspflichten

Mit der Veröffentlichung des Bildmaterials durch dich gilt die Leistung der Niederrhein Medien GmbH als erbracht. Zusätzliche Änderungen werden auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes berechnet und in Rechnung gestellt.

Du unterstützt die Niederrhein Medien GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Du wirst die Niederrhein Medien GmbH hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen umfassend instruieren.

Du stellst in erforderlichem Umfang eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Soweit du verpflichtet bist, Bild-, Ton-, Text- oder sonstige Materialien bereitzustellen, musst du diese unverzüglich und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung in ein anderes Format erforderlich, trägst du die dadurch entstehenden Kosten.

Du stellst sicher, dass die Niederrhein Medien GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Sämtliche Mitwirkungshandlungen erbringst du auf eigene Kosten.

4. Preise

4.1
Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Betrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrags sind, werden gesondert berechnet.

4.2
Sollten Leistungen beauftragt worden sein, die die Niederrhein Medien GmbH dauerhaft oder vorübergehend nicht selbst erbringen kann, behält sich die Niederrhein Medien GmbH das Recht vor, diese für deine Rechnung und auf deine Gefahr durch ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner ausführen zu lassen.

4.3
Die Preisbildung richtet sich nach dem in der vertraglichen Vereinbarung festgelegten Tagessatz. Der Tagessatz gilt als Pauschale und wird mit dem Eintreffen am Drehort fällig.

5. Termine

5.1
Gebuchte Termine für Dreharbeiten, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt. Termine zur Leistungserbringung durch die Niederrhein Medien GmbH sind individueller Vertragsbestandteil.

5.2
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unwetter, Krieg oder allgemeine Störungen der Telekommunikation, sowie aufgrund von Umständen in deinem Verantwortungsbereich, zum Beispiel durch nicht rechtzeitige Mitwirkung oder Verzögerungen durch dir zuzurechnende Dritte, hat die Niederrhein Medien GmbH nicht zu vertreten. In solchen Fällen ist die Niederrhein Medien GmbH berechtigt, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Die Niederrhein Medien GmbH wird dich über Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt informieren.

5.3
Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände in deinem Verantwortungsbereich, ist die Niederrhein Medien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon trägst du die Gesamtkosten des Projekts gemäß Angebot sowie etwaige Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen.

6. Leistungsänderung

6.1
Wenn du den vertraglich vereinbarten Umfang der von der Niederrhein Medien GmbH zu erbringenden Leistungen ändern möchtest, teilst du diesen Änderungswunsch schriftlich mit. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird dir die Niederrhein Medien GmbH die Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung darlegen. Die durch deinen Änderungswunsch entstehenden Aufwände trägst du.

6.2
Die Niederrhein Medien GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Niederrhein Medien GmbH für dich im Rahmen der Konzeption zumutbar ist.

7. Zahlung

7.1
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen sind sofort netto fällig.

7.2
Die Gewährung von Skonto und/oder Rabatt bedarf der schriftlichen Zustimmung der Niederrhein Medien GmbH.

7.3
Für Video-, Filmproduktionen und Veranstaltungen behält sich die Niederrhein Medien GmbH das Recht vor, von dir eine Vorauszahlung zu verlangen. Von den kalkulierten Produktionskosten werden 1/3 bei Vertragsabschluss fällig, ein weiteres 1/3 bei einer Zwischenabnahme und das restliche 1/3 nach Abnahme der finalen Version. Im Übrigen gelten die im Angebot genannten Zahlungsbedingungen.

7.4
Entstehen Zweifel an deiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt wurden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, ist die Niederrhein Medien GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsziele oder Stundungen gewährt wurden. In diesem Fall ist die Niederrhein Medien GmbH außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen. Deine Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Du trägst in diesem Fall weiterhin die Gesamtkosten des Projekts gemäß Angebot sowie etwaige Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen.

7.5
Gerätst du in Zahlungsverzug, ist die Niederrhein Medien GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.

7.6
Du bist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn geltend gemachte Mängelansprüche oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

8. Gewährleistung

8.1
Die Niederrhein Medien GmbH gewährleistet die Mängelfreiheit der von ihr erstellten Produkte. Verzichtest du auf die Prüfung einer dir vorab überlassenen finalen Version, verzichtest du auch auf Gewährleistungsansprüche. Dasselbe gilt, wenn du die finale Version freigibst. Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme werden nach Aufwand und Umfang berechnet. Gleiches gilt für Änderungswünsche nach erfolgten Zwischenabnahmen.

8.2
Beanstandungen sind nur zulässig, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der finalen Version, gegenüber der Niederrhein Medien GmbH angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Niederrhein Medien GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Liegt ein Mangel vor, hat die Niederrhein Medien GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist fehl, kannst du in Abstimmung mit der Niederrhein Medien GmbH eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen die Niederrhein Medien GmbH stehen nur dir als unmittelbarem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Regelungen regeln die Gewährleistung für Produkte der Niederrhein Medien GmbH abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die dich gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

8.3
Die Niederrhein Medien GmbH verwendet grundsätzlich nur technische Geräte, die sich in einem, soweit erkennbar, einwandfreien Zustand befinden. Sollten Geräte oder Teile davon ausfallen und es der Niederrhein Medien GmbH nicht gelingen, kurzfristig Ersatz zu beschaffen, entfällt eine Gewährleistung für Folgen, die auf diesen technischen Ausfall zurückzuführen sind.

8.4
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Niederrhein Medien GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, jedoch nur insoweit, als der Ersatz mittelbarer Schäden oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die dich gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.5
Die Niederrhein Medien GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung einschließlich aller Nebenkosten vor. Du bist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt, sofern du deine Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinweist. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirbt die Niederrhein Medien GmbH in Höhe des Rechnungsbetrags Miteigentum. Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9. Film- und Bandmaterial

9.1
Du bist verpflichtet, das an die Niederrhein Medien GmbH übergebene Film- und Bandmaterial ausreichend gegen Beschädigung und Verlust zu versichern. Die Niederrhein Medien GmbH haftet nicht für Diebstahl durch Dritte, soweit die eigene Sorgfaltspflicht eingehalten wurde.

9.2
Wird das übergebene Material durch Stromausfall, technischen Defekt oder sonstige Umstände beschädigt oder geht ganz oder teilweise verloren, ohne dass dies auf grobe Fahrlässigkeit der Niederrhein Medien GmbH zurückzuführen ist, ist die Niederrhein Medien GmbH nur zum Ersatz von Rohmaterial in entsprechender Menge verpflichtet.

10. Grafik, Design und Layout

Die Niederrhein Medien GmbH behält sämtliche Urheberrechte an den von ihr erarbeiteten Grafiken und Layouts, insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Form, Farbe, Schriftart, Text, Bebilderung und grafischer Darstellung. Du kannst diese nach Vereinbarung mit der Niederrhein Medien GmbH erwerben. Die Originale verbleiben jedoch in den Geschäftsräumen der Niederrhein Medien GmbH, es sei denn, du verlangst deren Herausgabe. Im Übrigen ist es dir untersagt, Leistungen der Niederrhein Medien GmbH, auch Vorarbeiten, zu verwerten, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zu verändern.

11. Werbeberatung und Ausführung

11.1
Die Niederrhein Medien GmbH haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern von Verlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten oder sonstigen Werbeträgern entstehen. Aus diesen Gründen steht dir kein Recht auf Abzug oder Zurückbehaltung deiner Zahlung zu.

11.2
Die Niederrhein Medien GmbH übernimmt keine Gewähr für den Erfolg einer Werbemaßnahme. Sämtliche prognostizierten Zielsetzungen beruhen auf Schätzungen und Vermutungen auf Grundlage durchgeführter Recherchen. Erfolgsgarantien werden nicht übernommen.

12. Sonstiges

Die Niederrhein Medien GmbH darf dich auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Darüber hinaus darf die Niederrhein Medien GmbH die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich zeigen oder darauf hinweisen, es sei denn, du kannst ein berechtigtes entgegenstehendes Interesse geltend machen.

13. Schlussbestimmungen

13.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich festgehalten werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

13.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.

13.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen von dir werden nicht Vertragsbestandteil.

13.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Emmerich am Rhein.



 

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